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aus: ak 421 vom 17.12.1998

ak - analyse & kritik

Zeitung für linke Debatte und Praxis

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Mumia Abu-Jamal: Die Hinrichtung rückt näher

 

Öffentlich Druck notwendiger denn je

 

Das Oberste Gericht von Pennsylvania lehnt eine Wiederauf-

nahme des Verfahrens gegen den zum Tode verurteilten Mumia

Abu-Jamal mit fadenscheinigen Gründen ab.

 

Im Wahlkampf zum US-Kongreß räumte der Gouverneur von Penn-

sylvania, der Republikaner Thomas Ridge, vor seinem Wahlvolk

alle Ängste aus, er sei "soft on crime" - nachgiebig gegen-

über dem Verbrechen. Das gewohnte Angstmachen vor den Terro-

risten, den Drogen, den Schwarzen und dem Antichrist - sowie

dem Mann, der mit dem Bösen Schluß macht - zieht auch dort.

57 Prozent der Wähler belohnten ihn am 3. November mit der

Wiederwahl.

Wenige Tage zuvor hatte das Oberste Gericht von Pennsyl-

vania beschlossen, das Hinrichtungsverfahren gegen den

schwarzen Journalisten Mumia Abu-Jamal voranzutreiben. Die

Richter wiesen den jüngsten Vorstoß von Abu-Jamals Anwälten,

ein Berufungsverfahren anzustreben, mit einer ebenso eiskal-

ten wie zurechtgelogenen Begründung zurück. Auf 72 Seiten

gestand das Gericht zwar ein, daß es zu Verfahrensfehlern

gekommen sei. Doch in ihrer Summe, so die Logik des richter-

lichen Irrsinns, stellten sie doch keinen so großen Fehler

dar, der eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertige.

Zeugen seien unter Druck gesetzt, von Ermittlern und Po-

lizei zu Falschaussagen genötigt und so zu ganz anderen

Schlüssen als zuvor gebracht worden, gaben die Richter zu.

Aber die Zeugenausagen, selbst wenn sie korrekt gewesen wä-

ren, hätten die Geschworenen nicht umstimmen können, meinten

sie. Darüber hinaus gestand das Gericht ein, daß sich der

Schlüsselzeuge des gesamten Verfahrens, ein Polizist, wider-

sprüchlich geäußert habe. Der hatte in einer ersten Zeugen-

aussage von einem angeblichen Mordgeständnis Mumia Abu Ja-

mals nichts gewußt und erst später behauptet, zwei andere

Kollegen hätten Mumia Abu Jamals Geständnis vom Mord an dem

Polizisten Faulkner mitgehört.

Daß ein Polizist ein Mordgeständnis zunächst vergißt und

sich erst später wieder daran erinnert, schien dem Gericht

laut Urteil "verständlich". Der merkwürdige Zeuge war, als

sich der Prozeß dem Ende genähert hatte, zudem "im Urlaub"

und konnte sich nicht im Zeugenstand zu seinen widersprüch-

lichen Aussagen äußern. Daß der Richter im Prozeß gegen Mu-

mia die Verhandlung deshalb nicht verschoben hatte, um den

"verschwundenen" Schlüsselzeugen suchen zu lassen, schien

dem jetzigen Bericht nach nicht "gekünstelt", wie Mumias An-

wälte behauptet hatten. Die Beweise dagegen, die das Gericht

damals als Begründung für das Todesurteil heranzogen hatte,

hielt das Berufungsgericht erneut für schlüssig, nämlich die

Wortwahl Mumias als junger "Black Panther" in den 70er Jah-

ren. "Diejenigen von uns - vor allem die Journalisten - die

als Jugendliche oder junge Erwachsene eine unangemessenere

Sprache als heute verwenden, finden es erschreckend, wenn

alte Texte dazu herhalten müssen, um Geschworene davon zu

überzeugen, daß jemand hingerichtet werden soll", empörte

sich die liberale Nation.

Und schließlich lehnten die Richter den Befangenheitsan-

trag gegen den Exekutionsrichter Albert Sabo rundum ab. Die

ehemalige Mitgliedschaft des Mannes in der Polizeigewerk-

schaft Fraternal Order of Police lasse nicht auf Voreinge-

nommenheit schließen. Unter Druck entstandene Zeugenaussa-

gen, ein "verschwundener" Schlüsselzeuge, ein Richter, der

sich seinen Polizei-"Brüdern" verpflichtet sieht - kein

Grund für das Oberste Gericht von Pennsylvania, für eine

Neuaufnahme des Verfahrens zu stimmen. Aber ein Grund für

die Generalstaatsanwältin, ihre Zufriedenheit über das Ur-

teil auszudrücken.

Das erneute, rassistische Skandal-Urteil gegen einen

afroamerikanischen Linken beweist zwar die Kumpanei zwischen

Richtern, polizeilichen Institutionen und Politikern, die

ihre Wiederwahlchancen maximieren wollen. Das geht im Falle

Mumia Abu-Jamals seit 16 Jahren so, wie der Prozeß von 1982

und die Anhörung für ein Neuverfahren 1995 beweisen. Und

doch steht es in einem größeren Zusammenhang. Hinrichtungen

und Hinrichtungsverfahren in den USA haben sich beschleu-

nigt, und Todesurteile in den US-Einzelstaaten können von

Bundesrichtern, selbst wenn sie ausgesprochene

Todesstrafengegner sind, nur noch mit Mühe revidiert werden.

Konnte ein Bundesrichter das Verfahren in einem Kapitalver-

brechen bisher ausschließlich auf der Basis des vorliegenden

Tatbestands neu verhandeln und dabei neue Beweise hinzuzie-

hen, so schränkte ein Gesetz namens "Antiterrorism and

Effective Death Penalty Act" nun den Spielraum von Verteidi-

gern ein. US-Präsident Clinton unterschrieb es im April

1996. Nach den neuen "Habeas Corpus"-Regeln muß die Vertei-

digung zur Wiederaufnahme eines Verfahrens einen Bundesrich-

ter davon überzeugen, daß das Gericht irrational handelte.

Das Gesetz schränkt die Zahl von Berufungsmöglichkeiten ein

und setzt dem Zeitraum, innerhalb dessen ein Todeszellen-

Häftling Berufung einlegen darf, enge Grenzen.

Die Tradition der Selbst- und Rachejustiz christlicher

Siedler aus Europa im 19. Jahrhundert, die in Amerika wüte-

ten, und der Lynchjustiz an entlaufenen schwarzen Sklaven

ist Jahrzehnte nach Abschaffung der Sklaverei auf der staat-

lichen Ebene deutlich sichtbar. Hängen durch Strangulieren

und öffentliche Hinrichtungen sind inzwischen zwar verboten,

aber die barbarischen Bestrafungsrituale, mit denen der

Staat seine absolute Macht über das Individuum zelebriert,

bevor er seinem Leben nach Jahren in der Todeszelle ein Ende

bereitet, sind demokratisch legitimiert. Und sie modernisie-

ren sich permanent. Der jüngste Akt, das Todesstrafengesetz

unter Clinton, trägt nicht zufällig den Zusatz "effectice"

und erleichtert den Behörden die raschere Abwicklung des Ri-

tuals.

So steht eine beispiellose Hinrichtungswelle bevor, die

weniger tatsächliche Mörder, Vergewaltiger, Entführer, Spio-

ne und Drogenbarone trifft. Die Ermordung "unschuldiger",

aufgrund von Justizirrtümern verdammter Todeszellen-Insas-

sen, die aufgrund eines konstruierten Tatvorwurfes vom Staat

erschossen (Utah und Idaho), auf dem elektrischen Stuhl er-

mordet (z. B. Alabama), in einer Gaskammer vergiftet (Arizo-

na) oder mit einer tödlichen Injektion (über zwei Dutzend

US-Staaten) umgebracht werden sollen, wird sich beschleuni-

gen, falls die amerikanischen Todesstrafengegner ihre Kräfte

nicht bündeln.

In den USA warten 3.517 Menschen auf ihre Hinrichtung.

Die Opfer stammen fast immer aus den unteren sozialen

Schichten. Darunter befinden sich überdurchschnittlich viele

Afroamerikaner und zunehmend Latinos sowie geistig Behinder-

te. Kaum ein Gefangener aus diesen gesellschaftlichen

Schichten hat die ausreichenden Mittel zu seiner Verteidi-

gung. Niemand weiß, wieviele Menschen unschuldig in den USA

hingerichtet wurden. Anwälte können keinen Fall mehr aufrol-

len, denn die Akten stehen nach jeder Urteilsvollstreckung

unter Verschluß.

Noch 13 sollen dieses Jahr von staatlich bestellten Hen-

kern ermordet werden. Der US-Exekutionszug rast mit hoher

Geschwindigkeit. Wenn ihn schon nicht stoppen, so zumindest

seine Beschleunigung verhindern wollen die Organisatoren der

National Conference on Wrongful Convictions and the Death

Penalty, die Anfang Dezember in Chicago stattfand. Die gro-

ßen Menschenrechtsorganisationen, Mitglieder der US-Anwalts-

kammer, Angehörige von Jura-Fakultäten, Journalisten und

Hilfsorganisationen für Gefangene haben beschlossen, die Öf-

fentlichkeit für unschuldig zum Tode Verurteilte zu sensibi-

lisieren. Ein schwieriges Unterfangen, denn die Mehrzahl der

Amerikaner unterstützt seit jeher die Todesstrafe.

Noch hat der alte und neue Gouverneur Thomas Ridge kei-

nen neuen Hinrichtungsbefehl ausgestellt. Wenn das Oberste

Gericht von Pennsylvania eine neue Anhörung, wie von Mumias

Rechtsanwalt Len Weinglass verlangt, ablehnt, dann besteht

kein Zweifel, daß Ridge das Todesurteil bestätigt. Denn Rid-

ge hatte zu Beginn seiner Amtszeit per Gesetz persönlich da-

für gesorgt, daß Gouverneure in Pennsylvania sich der Unter-

schrift unter den Exekutionsbefehl kaum entziehen können. Er

wird es also tun. In diesem Fall werden die Anwälte vor

einem Bundesgericht die Aussetzung beantragen und dort die

Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen. Eine Entscheidung

könnte ein Bundesrichter dann innerhalb weniger Tage fällen.

Die Berufung gegen ein bundesrichterliches Negativurteil

würde die Zustimmung der Berufungskommission (Appellate Di-

vision) erfordern. Und falls die nicht erfolgt, dann könnte

Mumia Abu-Jamal innerhalb von 30 bis 45 Tagen hingerichtet

werden.

Dan Williams, einer von Mumias Anwälten, weist darauf

hin, daß die Zeit drängt. "Öffentlicher Druck auf nationaler

wie internationaler Ebene ist wichtig, weil er dem Bundes-

richter wenigstens die Unterbrechung gibt, um den Fall un-

voreingenommen anzugehen." In mehreren US-Städten fanden An-

fang November Demonstrationen mit mehreren Tausend Teilneh-

mern statt, um auf das Urteil des Obersten Gerichts von

Pennsylvania aufmerksam zu machen.

 

Max Boehnel, New York

 

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