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aus: ak 421 vom 17.12.1998
ak - analyse & kritik
Zeitung für linke Debatte und Praxis
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Das Oberste Gericht von Pennsylvania lehnt eine Wiederauf-
nahme des Verfahrens gegen den zum Tode verurteilten Mumia
Abu-Jamal mit fadenscheinigen Gründen ab.
Im Wahlkampf zum US-Kongreß räumte der Gouverneur von Penn-
sylvania, der Republikaner Thomas Ridge, vor seinem Wahlvolk
alle Ängste aus, er sei "soft on crime" - nachgiebig gegen-
über dem Verbrechen. Das gewohnte Angstmachen vor den Terro-
risten, den Drogen, den Schwarzen und dem Antichrist - sowie
dem Mann, der mit dem Bösen Schluß macht - zieht auch dort.
57 Prozent der Wähler belohnten ihn am 3. November mit der
Wiederwahl.
Wenige Tage zuvor hatte das Oberste Gericht von Pennsyl-
vania beschlossen, das Hinrichtungsverfahren gegen den
schwarzen Journalisten Mumia Abu-Jamal voranzutreiben. Die
Richter wiesen den jüngsten Vorstoß von Abu-Jamals Anwälten,
ein Berufungsverfahren anzustreben, mit einer ebenso eiskal-
ten wie zurechtgelogenen Begründung zurück. Auf 72 Seiten
gestand das Gericht zwar ein, daß es zu Verfahrensfehlern
gekommen sei. Doch in ihrer Summe, so die Logik des richter-
lichen Irrsinns, stellten sie doch keinen so großen Fehler
dar, der eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertige.
Zeugen seien unter Druck gesetzt, von Ermittlern und Po-
lizei zu Falschaussagen genötigt und so zu ganz anderen
Schlüssen als zuvor gebracht worden, gaben die Richter zu.
Aber die Zeugenausagen, selbst wenn sie korrekt gewesen wä-
ren, hätten die Geschworenen nicht umstimmen können, meinten
sie. Darüber hinaus gestand das Gericht ein, daß sich der
Schlüsselzeuge des gesamten Verfahrens, ein Polizist, wider-
sprüchlich geäußert habe. Der hatte in einer ersten Zeugen-
aussage von einem angeblichen Mordgeständnis Mumia Abu Ja-
mals nichts gewußt und erst später behauptet, zwei andere
Kollegen hätten Mumia Abu Jamals Geständnis vom Mord an dem
Polizisten Faulkner mitgehört.
Daß ein Polizist ein Mordgeständnis zunächst vergißt und
sich erst später wieder daran erinnert, schien dem Gericht
laut Urteil "verständlich". Der merkwürdige Zeuge war, als
sich der Prozeß dem Ende genähert hatte, zudem "im Urlaub"
und konnte sich nicht im Zeugenstand zu seinen widersprüch-
lichen Aussagen äußern. Daß der Richter im Prozeß gegen Mu-
mia die Verhandlung deshalb nicht verschoben hatte, um den
"verschwundenen" Schlüsselzeugen suchen zu lassen, schien
dem jetzigen Bericht nach nicht "gekünstelt", wie Mumias An-
wälte behauptet hatten. Die Beweise dagegen, die das Gericht
damals als Begründung für das Todesurteil heranzogen hatte,
hielt das Berufungsgericht erneut für schlüssig, nämlich die
Wortwahl Mumias als junger "Black Panther" in den 70er Jah-
ren. "Diejenigen von uns - vor allem die Journalisten - die
als Jugendliche oder junge Erwachsene eine unangemessenere
Sprache als heute verwenden, finden es erschreckend, wenn
alte Texte dazu herhalten müssen, um Geschworene davon zu
überzeugen, daß jemand hingerichtet werden soll", empörte
sich die liberale Nation.
Und schließlich lehnten die Richter den Befangenheitsan-
trag gegen den Exekutionsrichter Albert Sabo rundum ab. Die
ehemalige Mitgliedschaft des Mannes in der Polizeigewerk-
schaft Fraternal Order of Police lasse nicht auf Voreinge-
nommenheit schließen. Unter Druck entstandene Zeugenaussa-
gen, ein "verschwundener" Schlüsselzeuge, ein Richter, der
sich seinen Polizei-"Brüdern" verpflichtet sieht - kein
Grund für das Oberste Gericht von Pennsylvania, für eine
Neuaufnahme des Verfahrens zu stimmen. Aber ein Grund für
die Generalstaatsanwältin, ihre Zufriedenheit über das Ur-
teil auszudrücken.
Das erneute, rassistische Skandal-Urteil gegen einen
afroamerikanischen Linken beweist zwar die Kumpanei zwischen
Richtern, polizeilichen Institutionen und Politikern, die
ihre Wiederwahlchancen maximieren wollen. Das geht im Falle
Mumia Abu-Jamals seit 16 Jahren so, wie der Prozeß von 1982
und die Anhörung für ein Neuverfahren 1995 beweisen. Und
doch steht es in einem größeren Zusammenhang. Hinrichtungen
und Hinrichtungsverfahren in den USA haben sich beschleu-
nigt, und Todesurteile in den US-Einzelstaaten können von
Bundesrichtern, selbst wenn sie ausgesprochene
Todesstrafengegner sind, nur noch mit Mühe revidiert werden.
Konnte ein Bundesrichter das Verfahren in einem Kapitalver-
brechen bisher ausschließlich auf der Basis des vorliegenden
Tatbestands neu verhandeln und dabei neue Beweise hinzuzie-
hen, so schränkte ein Gesetz namens "Antiterrorism and
Effective Death Penalty Act" nun den Spielraum von Verteidi-
gern ein. US-Präsident Clinton unterschrieb es im April
1996. Nach den neuen "Habeas Corpus"-Regeln muß die Vertei-
digung zur Wiederaufnahme eines Verfahrens einen Bundesrich-
ter davon überzeugen, daß das Gericht irrational handelte.
Das Gesetz schränkt die Zahl von Berufungsmöglichkeiten ein
und setzt dem Zeitraum, innerhalb dessen ein Todeszellen-
Häftling Berufung einlegen darf, enge Grenzen.
Die Tradition der Selbst- und Rachejustiz christlicher
Siedler aus Europa im 19. Jahrhundert, die in Amerika wüte-
ten, und der Lynchjustiz an entlaufenen schwarzen Sklaven
ist Jahrzehnte nach Abschaffung der Sklaverei auf der staat-
lichen Ebene deutlich sichtbar. Hängen durch Strangulieren
und öffentliche Hinrichtungen sind inzwischen zwar verboten,
aber die barbarischen Bestrafungsrituale, mit denen der
Staat seine absolute Macht über das Individuum zelebriert,
bevor er seinem Leben nach Jahren in der Todeszelle ein Ende
bereitet, sind demokratisch legitimiert. Und sie modernisie-
ren sich permanent. Der jüngste Akt, das Todesstrafengesetz
unter Clinton, trägt nicht zufällig den Zusatz "effectice"
und erleichtert den Behörden die raschere Abwicklung des Ri-
tuals.
So steht eine beispiellose Hinrichtungswelle bevor, die
weniger tatsächliche Mörder, Vergewaltiger, Entführer, Spio-
ne und Drogenbarone trifft. Die Ermordung "unschuldiger",
aufgrund von Justizirrtümern verdammter Todeszellen-Insas-
sen, die aufgrund eines konstruierten Tatvorwurfes vom Staat
erschossen (Utah und Idaho), auf dem elektrischen Stuhl er-
mordet (z. B. Alabama), in einer Gaskammer vergiftet (Arizo-
na) oder mit einer tödlichen Injektion (über zwei Dutzend
US-Staaten) umgebracht werden sollen, wird sich beschleuni-
gen, falls die amerikanischen Todesstrafengegner ihre Kräfte
nicht bündeln.
In den USA warten 3.517 Menschen auf ihre Hinrichtung.
Die Opfer stammen fast immer aus den unteren sozialen
Schichten. Darunter befinden sich überdurchschnittlich viele
Afroamerikaner und zunehmend Latinos sowie geistig Behinder-
te. Kaum ein Gefangener aus diesen gesellschaftlichen
Schichten hat die ausreichenden Mittel zu seiner Verteidi-
gung. Niemand weiß, wieviele Menschen unschuldig in den USA
hingerichtet wurden. Anwälte können keinen Fall mehr aufrol-
len, denn die Akten stehen nach jeder Urteilsvollstreckung
unter Verschluß.
Noch 13 sollen dieses Jahr von staatlich bestellten Hen-
kern ermordet werden. Der US-Exekutionszug rast mit hoher
Geschwindigkeit. Wenn ihn schon nicht stoppen, so zumindest
seine Beschleunigung verhindern wollen die Organisatoren der
National Conference on Wrongful Convictions and the Death
Penalty, die Anfang Dezember in Chicago stattfand. Die gro-
ßen Menschenrechtsorganisationen, Mitglieder der US-Anwalts-
kammer, Angehörige von Jura-Fakultäten, Journalisten und
Hilfsorganisationen für Gefangene haben beschlossen, die Öf-
fentlichkeit für unschuldig zum Tode Verurteilte zu sensibi-
lisieren. Ein schwieriges Unterfangen, denn die Mehrzahl der
Amerikaner unterstützt seit jeher die Todesstrafe.
Noch hat der alte und neue Gouverneur Thomas Ridge kei-
nen neuen Hinrichtungsbefehl ausgestellt. Wenn das Oberste
Gericht von Pennsylvania eine neue Anhörung, wie von Mumias
Rechtsanwalt Len Weinglass verlangt, ablehnt, dann besteht
kein Zweifel, daß Ridge das Todesurteil bestätigt. Denn Rid-
ge hatte zu Beginn seiner Amtszeit per Gesetz persönlich da-
für gesorgt, daß Gouverneure in Pennsylvania sich der Unter-
schrift unter den Exekutionsbefehl kaum entziehen können. Er
wird es also tun. In diesem Fall werden die Anwälte vor
einem Bundesgericht die Aussetzung beantragen und dort die
Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen. Eine Entscheidung
könnte ein Bundesrichter dann innerhalb weniger Tage fällen.
Die Berufung gegen ein bundesrichterliches Negativurteil
würde die Zustimmung der Berufungskommission (Appellate Di-
vision) erfordern. Und falls die nicht erfolgt, dann könnte
Mumia Abu-Jamal innerhalb von 30 bis 45 Tagen hingerichtet
werden.
Dan Williams, einer von Mumias Anwälten, weist darauf
hin, daß die Zeit drängt. "Öffentlicher Druck auf nationaler
wie internationaler Ebene ist wichtig, weil er dem Bundes-
richter wenigstens die Unterbrechung gibt, um den Fall un-
voreingenommen anzugehen." In mehreren US-Städten fanden An-
fang November Demonstrationen mit mehreren Tausend Teilneh-
mern statt, um auf das Urteil des Obersten Gerichts von
Pennsylvania aufmerksam zu machen.
Max Boehnel, New York