UNRECHT WIDERSTEHEN / FLÜCHTLINGE
SCHÜTZEN!
I N F O ZUR WERTGUTSCHEIN -
UMTAUSCHAKTION
Der niedersächsische Innenminister hat ohne Not an
die Bezirksregierungen, die Landkreise und Kreisfreien
Städte einen Erlass gesandt, der diese dazu
anhält, den Flüchtlingen (Asylbewerber und
Kriegsflüchtlinge) Wertgutscheine statt Bargeld
für ihren Lebensunterhalt auszuhändigen. Es reicht
offenbar nicht aus, dass diese Personengruppen 20-50%
Kürzung der BSGH Leistungen nach Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetztes ab 1.06.97 hinnehmen
müssen. Nein, diese Maßnahme soll direkt
Abschreckung bewirken. Aktuelle weitere Maßnahmen, die
weitere Verschlechterungen bewirken werden, sind schon jetzt
über den Bundesrat angekündigt.
Die Folgen der Leistungskürzung und der Ausgabe der
Wertgutscheine sind verheerend: Den Flüchtlingen bleibt
lediglich ein Bargeldbetrag von monatl.80 DM pro Person,
(Kinder 40 DM). Mit diesem Geld müssen alle Dinge des
privaten Bedarfs" bestritten werden: Genussmittel,
Telefon und Postgebühren, Schreibbedarf, Zeitungen,
Fahrten zu Ärzten und Ausländerbehörden,
Nachzahlungen von Strom und Heizkosten. Besonders
schwerwiegend: Rechtsanwaltkosten für ein erfolgreiches
Asylverfahren können kaum noch erbracht werden; das
läuft faktisch auf eine kalte Abschaffung der
Rechtswegegarantie des Art.19 /4 des Grundgesetzes
hinaus.
AN SCHÄBIGKEIT KAUM NOCH ZU ÜBERBIETEN!
Bei dieser Gutscheinpraxis handelt es sich offenbar um
die Absicht, Flüchtlinge zu diskriminieren und sie als
Menschen 2.Klasse abzustempeln, denn außer
finanziellen Einbußen unterhalb des
Sozialhilfebedarfssatzes, wird ihre Lage bei jedem Einkauf
bloßgestellt: Sie müssen einen Wertgutschein z.B.
in der Höhe von 100 DM vorlegen und unterschreiben,
bestimmte Waren werden aus dem Einkaufskorb u.U. wieder
herausgenommen, Wechselgeld wird gar nicht oder nur bis zu
10% herausgegeben (Restbeträge verfallen).
Auseinandersetzungen mit wartenden Kunden und dem Personal
sind vorprogrammiert.
Fast sämtliche großen Städte Niedersachsens,
wie Hannover, Hildesheim, Braunschweig, mehrere Landkreise,
z.B. LK Nordheim, LK Göttingen, aber auch Kreisfreie
Städte wie Osnabrück u.a. haben diese
diskriminierende Praxis bereits wieder rückgängig
gemacht, u.a. auch mit der Begründung, daß die
Gutscheinpraxis eine erhebliche Verteuerung im
Verwaltungsbereich nach sich zieht, und dies auf Kosten der
Steuerzahler gehe.
Wir fordern vom Landkreis Hameln-Pyrmont ebenfalls,
diese Praxis aufzuheben.
Bis es hier im Landkreis Hameln-Pyrmont zu einer
Entscheidung kommt, die dem Menschenrecht und der
Menschenwürde wieder Vorrang gibt, wollen wir eine
Aktion starten, die wenigstens den Betroffenen sofort etwas
hilft:
WIR PLANEN EINE UMTAUSCHAKTION; BEI DER GELD GEGEN
WERTGUTSCHEINE EINGETAUSCHT WERDEN SOLLEN:
Wer diese Aktion unterstützen möchte der wende
sich bitte an:
AG Flüchtlingsgutscheine, c/o Grüner Laden,
Papenstr. 3, 31785 Hameln
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