Arbeitskreis Asyl - Anti-Rassismus

UNRECHT WIDERSTEHEN / FLÜCHTLINGE SCHÜTZEN!


I N F O ZUR WERTGUTSCHEIN - UMTAUSCHAKTION

Der niedersächsische Innenminister hat ohne Not an die Bezirksregierungen, die Landkreise und Kreisfreien Städte einen Erlass gesandt, der diese dazu anhält, den Flüchtlingen (Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge) Wertgutscheine statt Bargeld für ihren Lebensunterhalt auszuhändigen. Es reicht offenbar nicht aus, dass diese Personengruppen 20-50% Kürzung der BSGH Leistungen nach Änderung des Asylbewerberleistungsgesetztes ab 1.06.97 hinnehmen müssen. Nein, diese Maßnahme soll direkt Abschreckung bewirken. Aktuelle weitere Maßnahmen, die weitere Verschlechterungen bewirken werden, sind schon jetzt über den Bundesrat angekündigt.
Die Folgen der Leistungskürzung und der Ausgabe der Wertgutscheine sind verheerend: Den Flüchtlingen bleibt lediglich ein Bargeldbetrag von monatl.80 DM pro Person, (Kinder 40 DM). Mit diesem Geld müssen alle Dinge des privaten Bedarfs" bestritten werden: Genussmittel, Telefon und Postgebühren, Schreibbedarf, Zeitungen, Fahrten zu Ärzten und Ausländerbehörden, Nachzahlungen von Strom und Heizkosten. Besonders schwerwiegend: Rechtsanwaltkosten für ein erfolgreiches Asylverfahren können kaum noch erbracht werden; das läuft faktisch auf eine kalte Abschaffung der Rechtswegegarantie des Art.19 /4 des Grundgesetzes hinaus.

AN SCHÄBIGKEIT KAUM NOCH ZU ÜBERBIETEN!

Bei dieser Gutscheinpraxis handelt es sich offenbar um die Absicht, Flüchtlinge zu diskriminieren und sie als Menschen 2.Klasse abzustempeln, denn außer finanziellen Einbußen unterhalb des Sozialhilfebedarfssatzes, wird ihre Lage bei jedem Einkauf bloßgestellt: Sie müssen einen Wertgutschein z.B. in der Höhe von 100 DM vorlegen und unterschreiben, bestimmte Waren werden aus dem Einkaufskorb u.U. wieder herausgenommen, Wechselgeld wird gar nicht oder nur bis zu 10% herausgegeben (Restbeträge verfallen). Auseinandersetzungen mit wartenden Kunden und dem Personal sind vorprogrammiert.
Fast sämtliche großen Städte Niedersachsens, wie Hannover, Hildesheim, Braunschweig, mehrere Landkreise, z.B. LK Nordheim, LK Göttingen, aber auch Kreisfreie Städte wie Osnabrück u.a. haben diese diskriminierende Praxis bereits wieder rückgängig gemacht, u.a. auch mit der Begründung, daß die Gutscheinpraxis eine erhebliche Verteuerung im Verwaltungsbereich nach sich zieht, und dies auf Kosten der Steuerzahler gehe.

Wir fordern vom Landkreis Hameln-Pyrmont ebenfalls, diese Praxis aufzuheben.

Bis es hier im Landkreis Hameln-Pyrmont zu einer Entscheidung kommt, die dem Menschenrecht und der Menschenwürde wieder Vorrang gibt, wollen wir eine Aktion starten, die wenigstens den Betroffenen sofort etwas hilft:
WIR PLANEN EINE UMTAUSCHAKTION; BEI DER GELD GEGEN WERTGUTSCHEINE EINGETAUSCHT WERDEN SOLLEN:

Wer diese Aktion unterstützen möchte der wende sich bitte an:
AG Flüchtlingsgutscheine, c/o Grüner Laden, Papenstr. 3, 31785 Hameln

  

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Datum der letzten Änderung: 17.05.2001